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AG Berlin-Mitte, 09.02.2012 - 2 C 58/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 09.02.2012 - 2 C 58/12
- AG Berlin-Mitte, 23.02.2012 - 2 C 58/12
- LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12
Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Erlass einer …
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird es der Antragsgegnerin unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Mitte vom 9. Februar 2012 - 2 C 58/12 - und teilweiser Abänderung des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts Mitte vom 23. Februar 2012 - 2 C 58/12 - bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, bis zur Erwirkung eines vollstreckbaren Duldungstitels untersagt,.